Bevor man den Antrag auf Erteilung der FCL-Lizenz bei der jeweils zuständigen Landes-Luftfahrt-Behörde stellt, sollte überlegt werden, diese gleich mit dem Eintrag com.ops ( Berechtigung zur gewerblichen Beförderung von Passagieren, früher GW ) zu beantragen.

Dieser Eintrag ist unbefristet gültig - allerdings muss mit Antragstellung bereits eine Befähigungsüberprüfung erfolgt sein - sofern nicht der Eintrag "GW" oder "com.ops" in der alten Lizenz schon eingetragen war / ist.