Ab dem 1.01.2018 dürfen in Deutschland gemäß EU-Verordnung ausschließlich Funkgeräte mit 8,33 kHz Kanalabstand beetrieben werden.

Der DAeC bietet für seine Mitglieder günstige Konditionen für den Erwerb neuer Funkgeräte.

Infos dazu direkt auf der Seite des DAeC