FCL.140.B LAPL(B) — Anforderungen hinsichtlich der fortlaufenden Flugerfahrung
- Inhaber einer LAPL(B) dürfen die mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nur ausüben, wenn sie in den letzten 24 Monaten in einer Ballonklasse mindestens folgendes absolviert haben:
- 6 Flugstunden als PIC, einschließlich 10 Starts und Landungen, sowie
- eine Schulfahrt mit einem Lehrberechtigten;
- daneben müssen Piloten, wenn sie dazu qualifiziert sind, mehr als eine Ballonklasse zu fahren, um ihre Rechte in der anderen Klasse ausüben zu können, innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 3 Stunden Flugzeit in dieser anderen Klasse einschließlich 3 Starts und Landungen absolviert haben;
- Inhaber einer LAPL(B), die die Anforderungen gemäß Buchstabe a nicht erfüllen, müssen, bevor sie ihre Rechte wieder ausüben dürfen:
- eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer in der entsprechenden Klasse ablegen, oder
- die weiteren Flugzeiten oder Starts und Landungen absolvieren, wobei sie mit Fluglehrer oder alleine unter der Aufsicht eines Lehrberechtigten fliegen, um die Anforderungen gemäß Buchstabe a zu erfüllen.