FCL.205.B BPL — Rechte und Bedingungen
a) Die Rechte des Inhabers einer BPL bestehen darin, als PIC Ballone und Heißluft-Luftschiffe zu führen.
b) Inhaber einer BPL dürfen nur ohne Vergütung im nichtgewerblichen Betrieb tätig sein, solange sie nicht
(1) das Alter von 18 Jahren erreicht haben,
(2) 50 Fahrstunden und 50 Starts und Landungen als PIC auf Ballonen absolviert haben,
(3) eine Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer auf einem Ballon in der entsprechenden Klasse abgelegt haben.
ORO.FC.330 Wiederkehrende Schulung und Überprüfung -Befähigungsüberprüfung durch den Betreiber (Operator Proficiency Check)
a) Jedes Flugbesatzungsmitglied hat Befähigungsüberprüfungen durch den Betreiber zum Nachweis seiner Fähigkeit zur Durchführung der normalen Verfahren, außergewöhnlichen Verfahren und Notfallverfahren zu absolvieren, die die einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit den spezifischen Aufgaben gemäß dem Betriebshandbuch abdecken.
c) Der Gültigkeitszeitraum der Befähigungsüberprüfung durch den Betreiber beträgt 12 Kalendermonate. Der Gültigkeitszeitraum wird ab dem Ende des Monats gerechnet, in dem die Überprüfung durchgeführt wurde. Wenn die Überprüfung innerhalb der letzten 3 Monate des Gültigkeitszeitraums durchgeführt wird, wird der neue Gültigkeitszeitraum ab dem Datum des ursprünglichen Ablaufdatums gerechnet."