FCL.225.B BPL — Erweiterung der Rechte auf eine andere Ballonklasse oder -gruppe
Die Rechte einer BPL sind auf die Ballonklasse und -gruppe beschränkt, in der die praktische Prüfung absolviert wurde. Diese Beschränkung kann aufgehoben werden, wenn der Pilot
b) im Falle einer Erweiterung auf eine andere Gruppe innerhalb derselben Klasse von Ballonen mindestens Folgendes absolviert hat:
(1) 2 Schulungsflüge auf einem Ballon der betreffenden Gruppe sowie
(2) die folgenden Flugstunden als PIC auf Ballonen:
I) für Ballone mit einem Hülleninhalt zwischen 3.401 m³ und 6.000 m³ mindestens 100 Stunden;
II) für Ballone mit einem Hülleninhalt zwischen 6.001 m³ und 10.500 m³ mindestens 200 Stunden;
III) für Ballone mit einem Hülleninhalt über 10.500 m³ mindestens 300 Stunden;