Hier einmal die Rechtsauffassung der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern, zur Wahrnehmung der Rechte mit den neuen Teil-FCL-Lizenzen:

"Sehr geehrter Herren,

aktuell wurde mehrfach die Frage aufgeworfen, ob Ballonfahrer nach Umwandlung eines entsprechenden Luftfahrerscheins in eine BPL oder LAPL(S) gem. Teil FCL, bereits mit Erteilung der EU-FCL-Lizenz die Ausübungsvoraussetzungen gem. Teil-FCL der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erfüllen müssen, um die Rechte aus der Lizenz ausüben zu dürfen.

Hierzu teilen wir Folgendes mit:

Mit Erhalt einer Teil-FCL-Lizenz sind insbesondere die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zu beachten. 

Nach unserer Rechtsauffassung dürfen die Rechte somit nur ausgeübt werden, wenn die Ausübungsvoraussetzungen bereits jetzt nach FCL.230.B der Verordnung (EU)Nr. 1178/2011 erfüllt werden, d.h. unter anderem muss ein entsprechender Schulungsflug vor Ausübung der Rechte erfolgen, wenn nicht in den letzten 24 Monaten ohnehin bereits ein Schulungsflug erfolgt war und im Flugbuch entsprechend dokumentiert ist. Alternativ kann zur Wiedererlangung der Ausübungsvoraussetzungen auch eine Befähigungsüberprüfung absolviert werden. Hierzu beachten Sie bitte beiliegendes Info-Blatt.

Eine andere Rechtsauffassung teilen wir nicht und halten wir für „gefährlich“, weil es zumindest keine ausdrückliche Rechtsgrundlage gibt, nach der bei Ausstellung einer Lizenz die Ausübungsvoraussetzungen innerhalb von 24 Monaten erst erworben werden dürfen. Im „Streitfall“ könnte (und würde nach unserer Rechtsauffassung) im Fall eines Unfalls mit Schaden ein Gericht feststellen, dass die gesetzlichen Ausübungsvoraussetzungen nicht vorgelegen haben, woraus sich äußerst negative Konsequenzen (Haftung, Versicherung, etc. ) für betroffene Piloten ergeben könnten.

Zu bedenken ist, dass sich eine gerichtliche Entscheidung einzig an der gesetzlichen Regelung orientiert und die Rechtsauffassung der Luftfahrtbehörde für ein ggf. fälliges Urteil unerheblich ist.

Wir hoffen, Ihnen mit vorstehenden Informationen weitergeholfen zu haben und stehen für Rückfragen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen"

 LA_Südbayern.pdf